Mannenbergschiessen

Wann Betreff
So 01.09.2024 (ganztägig) 300m-Mannenbergschiessen / Mannried

 
 
 
Gruppen Art. 2
Je 6 Mann einer Sektion bilden eine Gruppe.
Die Anzahl der zu stellenden Gruppen steht jeder Stamm- und Gastsektion frei.
Waffe und Stellung Karabiner + Langgewehr liegend freihändig Veteranen dürfen liegend aufgelegt schiessen.
Sturmgewehr: liegend ab Zweibeinstütze
Programm Art. 6
Normal B-Scheibenbild mit der Einteilung: 20cm – Kreis 4 37cm – Kreis 3 Restfigur 2 Übrige Scheibe 1
Schusszahl: 2 Probeschüsse in je 1 Minute, einzeln gezeigt.
                  2 Schüsse in 1 Minute, gezeigt.
                  6 Schüsse in 2 Minuten, nicht gezeigt.
  Art. 8
a)Gruppenresultate. Summe aller 6 Einzelschützen (inkl. Treffer). Bei Gleichheit der Resultate entscheiden die höheren Einzelresultate, dann die besseren Tiefschüsse der ganzen Gruppe, dann das höhere Alter der Gruppe in Mannjahren.
b) Einzelresultate. Höchste Punktzahl (inkl. Treffer). Bei Gleichheit um den Tagessieg entscheidet der höhere Tiefschuss in 100er-Wertung im Seriefeuer, dann das höhere Alter.In 100er-Wertung wird nur in der höchsten Punktekategorie um den Tagessieg klassiert.
Auszeichnungen Art. 9
a) Die Stammsektion mit dem höchsten Gruppenresultat erhält bis zum nächsten Schiessen das Wanderfähnlein 1933.
b) Das Wanderfähnlein 1939 soll der Reihe nach an die Stammsektionen bis zum nächsten Schiessen übergehen, insofern die Gruppenpunktzahl von 150 Punkten erreicht wird.
c) Jeder Schütze erhält für 31 bis 33 Punkte eine Ehrenmeldung. Junioren und Veteranen erhalten die Ehrenmeldung für 30 bis 32 Punkte.
d) Jeder Schütze, der 34 und mehr Punkte erreicht, erhält ein Kranzabzeichen, nicht aber zugleich noch eine Ehrenmeldung. Junioren und Veteranen erhalten sinngemäss das Kranzabzeichen für 33 und mehr Punkte.
e) Für 5 Ehrenmeldungen wird ein Spezialabzeichen und für 10, 15, 20, 30, 35, 40, 45, 50 Auszeichnungen (Ehrenmeldungen und Kranzabzeichen) werden weitere Erinnerungsgaben abgegeben.
Der Vorstand kann SchützInnen, die die 50. Auszeichnung erreicht haben, bei weiteren Teilnahmen das Doppelgeld oder einen Teil davon erlassen.
Verpflegung Art. 11
Zu deren reibungslosen Durchführung wird ein Verantwortlicher jeweilen vom Vorstand bestimmt (Abgabe von Spatz an jeden Teilnehmer im Doppelgeld enthalten).
Rangverkündigung   Art. 12
Nach Schluss des Schiessens treten sämtliche Teilnehmer zur Schützengemeinde zusammen.
Hier werden die Resultate bekanntgegeben und die Auszeichnungen abgegeben.